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18.6.2007 von Ralf.
Versicherungsvermittler gibt es viele. Welcher ist aber der passende, richtige Versicherungsvermittler und wie findet man ihn?
Schauen wir un einmal den Markt an:
Banken, Investmentgesellschaften Bausparkassen, sogar Immobiliengesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften bieten heutzutage Versicherungen an. Hier gibt es inländische und ausländische Anbieter, und wie überall gute und weniger gute, aber auch seriöse und unseriöse.
Tausende von Anbietern mit Abertausenden von Tarifen versuchen dem Kunden ihre Produkte zu verkaufen.Genauso verhält es sich mit den Vermittlern dieser Produkte. Einfirmenvertreter, Bankmitarbeiter, Mitarbeiter von Vertrieben, Bankberater, Mehrfachagenten und Versicherungsmakler. Sie alle wollen dem Kunden die Produkte verkaufen. Aber auch hier gilt es Unterschiede zu beachten.
Bei den vorgenannten gibt es fähige und unfähige, wissende und unwissende, Vermittler mit einer geringen und einer hohen Qualifikation (oder schlimmstenfalls gar keiner Qualifikation).
Wen aber will der Kunde als Ansprechpartner und Vermittler?
Den abhängigen Versicherungsvertreter, der nur Produkte seiner Versicherungsgesellschaft verkaufen kann und MUSS?
Den abhängigen Bankmitarbeiter, der von seiner Bank die Produkte genannt bekommt die er an den Mann bringen muss?
Soll der Vermittler eingeschränkt oder uneingeschränkt in der Auswahl der Produkte sein?
Will der Kunde einen ungeprüften Vermittler oder einen geprüften mit Qualifikationsnachweis?
Lieber einen Vermittler der für seine Empfehlung voll haftet oder beschränkt?
Welchen würden Sie sich wünschen?
Nachfolgend wird aufgeschlüsselt welche Vermittler welche Kriterien erfüllen:
Einfirmenvertreter / gebundene Versicherungsvermittler: abhängig, eingeschränkt, ncht allumfassend, nicht voll haftend, staatlich neutral geprüft (wenn Versicherungskaufmann, geringere Qualifikation ist der sog. Versicherungsfachmann BWV)
Vertriebsmitarbeiter: abhängig, eingeschränkt, nicht allumfassend, nicht voll haftend, mist nicht neutral geprüft
Bankmitarbeiter: nicht unabhängig, nicht uneingeschränkt, nicht voll haftend, staatlich geprüft wenn Bankkaufmann (aber im Banksektor!)
Mehrfachagent: unabhängig im Rahmen der von ihm vertretenen Gesellschaften, eingeschränkt, sollte allumfassend sein, kein Ausbildungsberuf, staatlich geprüft, wenn Versicherungskaufmann
Versicherungsmakler: unabhängig, uneingeschränkt, allumfassend, voll haftend, meist nicht staatlich geprüft, ausser wenn Versicherungskaufmann oder geringer wertige Prüfung Versicherungsfachmann BWV.
Ein freier Vermittler ist allenfalls der Versicherungsmakler.
Der Kunde solle aber darauf achten, dass sein Versicherungsmakler einen Abschluss als Versicheurngkaufmann (IHK) oder als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) hat.
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18.6.2007 von Ralf.
Viele Kunden fragen: Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Eine Unfallversicherung tut es doch auch und ist viel billiger.
Dass eine Unfallversicherung meist günstiger ist als eine Berufsunfähigkeitsversicherung stimmt wohl. Dies liegt aber an der Tatsache, dass eine Unfallversicherung bei weitem nicht die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet.
An dieser Stelle soll einmal der Unterschied zwischen der Unfall- und der Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt werden.
Der wohl wesentlichste Unterschied besteht darin, dass die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet.
Berufsunfähigkeit kann aber auch durch andere Ursachen, wie zum Beispiel Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall haben. Berufsunfähigkeit wird nur in c. 10 Prozent aller Fälle durch einen Unfall hervorgerufen.
Bei der Unfallversicherung liegt eine sogenannte Gliedertaxe zugrunde. Nach dieser Gliedertaxe bestimmt sich der Grad der Invalidität in der Unfallversicherung. Verliert man zum Beispiel bei einem Unfall einen Arm im Schultergelenk zahlt die Unfallversicherung im Regelfall 70 Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines Unfalls. Im Regelfall erhält der Versicherte eine einmalige Kapitalzahlung. Es gibt aber auch Modelle die eine monatliche Rentenzahlung vorsehen oder auch Kombinationen von beidem.
Ein Leistung aus der Unfallversicherung wird aber immer nur durch einen Unfall bedingt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn man aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50% auszuüben. Hierbei bieten einige Versicherer auch Regelungen an, die bereits ab 25% oder 33% Berufsunfähigkeit zahlen. Im Gegensatz zur Unfallversicherung wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine einmalige Kapitalleistung sondern eine monatliche Rente gezahlt.
Da es für nach nach 1961 geborene Personen faktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr gibt, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für die Betroffenen nahezu ein Muss geworden.
Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft teilweise erheblich. Deshalb macht es Sinn sich einen Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung anzufordern.
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