Infos

Sie befinden sich aktuell in den Der Versicherung Blog Blog-Archiven für den folgenden Tag 15.2.2008.

Februar 2008
M D M D F S S
« Jan   Mrz »
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
2526272829  

Archive für 15.2.2008

Grundsicherung - Riester Rente

Am 10. Januar 2008 berichtete das TV Magazin Monitor über das Thema Riester Rente und Grundsicherung.

Hierbei wurde der Sinn der Riesterrente für Geringverdiener und Durchschnittsverdiener in Frage gestellt, weil die Rente aus der Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird.

H ierzu ist folgendes zu bemerken:

Nach der Rechtslage (Stand 2006)  beträgt der Grundanspruch jeden Bürgers 627 Euro monatlich an monatlicher Altersrente.

Wenn die Altersrente geringer ist, wird der Differenzbetrag von der Sozialhilfe (Grundsicherung) aufgestockt.

ABER: Bevor die Grundsicherung gezahlt wird, muss das gesamte persönliche Vermögen (Immobilien, Sparbuch, Lebens- und Rentenversicherungsleistungen und auch Riester Renten, Festgelder u.a.) verwertet worden sein.

Besteht eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft, wird auch die Altersrente des Ehepartners oder Lebensgefährten auf die Grundsicherung angerechnet. Verfügt dieser über eine höhere Rente oder Vermögen, komt es in der Regel nict zur Zahlungen aus der Grundsicherung.

Es kann sogar unter Umständen auch auf das Vermögen der Kinder zurückgegriffen werden, wenn Zahlungen aus der Grundsicherung für Eltern geleitst werden.

Dies bedeutet zusammenfassend:

Gering- und Durchschnittsverdiener sind meist nur dann hiervon betroffen, wenn auch der Ehepartner Geringverdiener oder Durchschnittsverdiener ist oder sie ledig sind.

Gerade aber Geringverdiener profitieren überdurchschnittliche von den staatlichen Zuschüssen zur Riester Rente.

Monitor erweckt mit seinem Bericht das Gefühl, Deutschland sei ein Land von Sozialhilfeempfängern. Die logische Konsequen wäre, keiner arbeitet mehr und er Staat zahlt die Grundsicherung (aber wovon???).

Wer will und kann mit 627 Euro Grundsicherung im Alter leben?

Nur 2,3% aller Rentner und Pensionäre beziehen nach Angabne der Welt (12.01.2008) Leistungen aus der Grundsicherung.

Fazit: Monitor  hat mit seinem Beitrag eine Lücke in der Gesetzgebung entdeckt. Denn wer für sein Alter vorsorgt, sollte nicht bestraft werden.  ABER: Betrachtet man die momentanen Fakten, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hierbei mehr um journalistische Panikmache handelt, zumal aller Voraussicht nach wesentlich weniger Menschen betroffen sein werden, als Monitor glauben machen möchte.

|