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6.6.2008 von Ralf.
Rund 7 Millionen 400 Euro Jobs gibt es in Deutschland. Von diesen “Minijob” Arbeitskräften hat rund die Hälfte die Arbeitsstelle als ein auf Dauer ausgelegtes Arbeitsverhältnis.
Im Regelfall ist ein 400 Euro Job steuer- und sozialabgabenfrei.
Es besteht jedoch die interessante Möglichkeit auch für einen 400 Euro Job Riester Förderung zu bekommen oder sich mit einem Minijob eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen.
Wie funktioniert das?
Zunächst betrachten wir hier die Möglichkeit eine Riester Rente bei einem 400 Euro Job mit voller Förderung zu bekommen.
Ein Minijob ist grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. So erwirbt die 400 Euro Kraft nur geringe Ansprüche durch den pauschalen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15%.
Verzichtet man seinem Arbeitgeber gegenüber aber auf diese Versicherungsfreiheit und zahlt die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag (15%) des Arbeitgebers zum Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 19,9% erwirbt man vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der GRV.
Der Eigenanteil hierfür beträgt also 4,9%, maximal aber 19,60 Euro monatlich.
Hierdurch werden Wartezeiten erfüllt, die Rente für Erwerbsminderung kann erhalten werden oder nach der Wartezeit wieder erworben werden und Rehabilitationsleistungen können in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich steht einer 400 Euro Kraft durch diesen Schritt der Anspruch auf die volle Riester Förderung zu.
So kann mit kleinen Mitteln eine interessante Altersvorsorge aufgebaut werden.
Die Riesterzulage beträgt für das Jahr 2008 154 Euro für Ledige und für Verheiratete 308 Euro jährlich. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro jährliche Zulage.
Die volle Zulage wird gewährt, wenn 4 Prozent des Vorjahresbruttolohns als Riesterbeitrag eingezahlt werden.
Weil aber sämtliche Zulagen bei diesen 4 Prozent mitgerechnet werden ist die Riester Rente gerade für Geringverdiener eine hochinteressante Sparmöglichkeit.
Hierzu zwei Beispiele:
Zunächst betrachten wir einen Minijobber, der ledig ist und keine Kinder hat.
Bei einem Verdienst von 400 Euro monatlich, also 4800 Euro jährlich, müssen jährlich 192 Euro für die Riesterrente aufgewendet werden, um die volle Förderung zu erhalten.
Von diesen 192 Euro wird aber noch die staatliche Förderung n Höhe von 154 Euro abgezogen, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 38 Euro jährlich verbleiben würde.
Allerdings hat der Gesetzgeber einen Mindesteigenanteil in Höhe von 60 Euro jährlich zur Erlangung der gesamten Förderung vorgeschrieben. In unserem Beispiel müssten also 5 Euro monatlich als Eigenanteil aufgebracht werden.
Betrachtet man zum Beispiel eine alleinstehende Frau mit zwei Kindern, die ebenfalls auf die Rentenversicherungsfreiheit bei ihrem 400 Euro Job verzichtet hat, stellt sich die Sachlage noch besser dar.
Bei einem Abschluss einer Riester Rente stehen dieser Frau die eigene Zulage in Höhe von 154 Euro, sowie zwei Kinderzulagen von jeweils 185 Euro, insgesamt also 524 Euro jährlich an Förderung zu. Sie muss lediglich 60 Euro jährlich an Mindesteigenbeitrag zahlen und spart so fast 600 Euro in ihren Riester Vertrag.
Noch extremer wird dies für ab 2008 geborene Kinder, würde die Frau in unserem Beispiel 2 Kinder haben, die ab 2008 geboren sind würde sie bei einem jährlichen Eigenanteil von 60 Euro eine Zulage von insgesamt 754 Euro bekommen und über 800 Euro jährlich in ihren Riester Vertrag einsparen können.
Es macht immer Sinn sich einen Riester Vergleich der Anbieter einzuholen, denn die gezahlten Renten sind in der Höhe sehr unterschiedlich.
Die Förderung kann mit dem Riester Rechner berechnet werden.
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5.6.2008 von Ralf.
Wo liegt der Unterschied bei Riester Rente, Rürup Rente und ungeförderderter privater Rentenversicherung?
Die wesentlichen Unterschiede liegen darin, dass diese drei Arten der Rentenversicherung den drei unterschiedlichen Schichten zuzuordnen sind.
Die erste Schicht der Altersvorsorge wird als Basisversorgung bezeichnet, hierzu gehört Rürup- oder Basisrente.
Die zweite Schicht wird als Zusatzversorgung bezeichnet, hierunter fallen die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente.
Die dritte Schicht wird von Kapitalanlageprodukten geprägt, hierunter fällt die unförderte private Rentenversicherung oder auch Lebensversicherungen, die aber nicht unbedingt zur Altersvorsorge genutzt werden müssen.
Unterschiede bestehen auch bei der Besteuerung dieser Produkte. Weil die Produkte der Schicht eins und zwei steuerlich gefördert sind, werden diese im Rentenbezug nachgelagert besteuert.
Lebens- und Rentenversicherungen der dritten Schicht werden bei Wahl der Kapitalauszahlung nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgt, sofern der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde.
Wird die Rentenzahlung gewählt, unterliegen die Renten aus Verträgen der dritten Schicht der Ertragsanteilsbesteuerung.
Einen Vergleich Rentenversicherung für Rüruprente und ungeförderter private Rente, sowie einen Riester Vergleich sollte man in jedem Fall einholen, weil die Unterschiede bei den Anbietern teilweise sehr gross sind.
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