Riester mit mehr Optionen

Die Bundesregierung plant neue Optionen bei der Riester Rente einzuführen. Der Gesetzentwurf ist auf den Weg gebracht, muss aber noch verabschiedet werden.

In Zukunft soll es eine einmalige zusätzliche Riester Förderung in Höhe von 100 Euro für Zulagenberechtigte die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben geben.

Auch erwerbsunfähige Personen sollen in den Kreis der Anspruchsberechtigten für die Riester Förderung aufgenommen werden.

“Wohn Riester” soll eingeführt werden.  Hierbei soll selbst genutztes Wohneigentum bei der Riester Förderung berücksichtigt werden können.

Im Einzelnen soll dies so durchgeführt werden:

Ansparphase:

Bis zu 100% des Kapitals aus laufenden Riester Rente Verträgen kann entnomen werden, um eine selbst genutzte Immobilie zu bauen oder zu kaufen. s bestht auch die Möglichkeit mehrerer Entnahmen.

Diese Entnahme soll nicht förderschädlich sein.

bei Rentenbeginn:

Das Geld aus dem Riester Vertrag kann zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden. Auch dies ist dann nicht förderschädlich.

Zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie entnommene Beträge müssen nicht  mehr in den Riester Vertrag zurück geführt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, Tilgungen eines Hypothekendarlehens durch Riester Zulagen  gefördert zu bekommen. Hierbei  wird die staatliche Zulage wie eine Sondertilgung betrachtet.

Besteuerung:

Da die Riester Rente während der Ansparphase steuerlich gefördert wird, wird die Leistung hieraus nachrangig besteuert. Dies gilt auch für die Leistung aus Wohn Riester. Hierzu wird vom Anbieter der Riester Rente ein so genanntes Wohnörderkonto eingerichtet. Auf diesem fiktiven Konto, auf das tatsächlich kein Geld fliesst, werden die zur Finanzierung der selbst genutzten Immobilie genutzten Beträge mit zwei Prozent jährlich verzinst.

Bei Rentenbeginn enthält das Wohnförderkonto dann einen fiktiven Geldbetrag, der tatsächlich aber nicht vorhanden ist, da das Geld in die Immobilie  geflossen ist.

Dieser fiktive Geldbetrag wird dann auf den Zeitraum bis zum 85. Lebensjahr verteilt und hieraus eine fiktive, also nicht vorhandene Rente gebildet. Diese fiktive Rente muss dann versteuert werden.

Ersatzweise kann zum Rentenbeginn eine einmalige Besteuerung erfolgen. Wird diese Alternative gewählt, werden nur 70% des Wohnförderkontos als Besteuerungsgrundlage heran gezogen.

Problem:

Ein grosser Nachteil der Riester Förderung zum Erwerb einer selbst genutzten  Immobilie ist, dass im Rentenbezug eine Rente zu versteuern ist, die tatsächlich nicht vorhanden ist. Hierdurch verringert sich das tatsächlich zur Verfügung Einkommen im Alter unter Umständen erheblich.

Bei der Riester Rente gibt es erhebliche Unterschiede. Ein Riester Vergleich hilft die passende Riester Rente zu finden. Sie können auch den Riester Rechner nutzen, um Ihre Förderung zu berechnen.

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